Auftrag und Ziel
Das seit 2013 geltende nationale Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) sieht den Bund als wichtigen, unterstützenden Partner der Gemeinden und Kantone bei der neu im Gesetz geregelten Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendpolitik.
Im Kanton Zürich fehlt es jedoch an datengestützen Einschätzungen über Bedarfslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen. Deshalb führt die okaj zürich im Rahmen des KJFG ein Programm zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung durch. Dieses wird durch den Bund unterstützt und im Auftrag des Kantons (Amt für Jugend und Berufsberatung) von 2018 bis 2020 umgesetzt. Der Fokus liegt auf den Strukturen der Kinder- und Jugendförderung, der Stärkung der Freiwilligenarbeit, der Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie der Klärung und Definierung der Schnittstellen Schutz, Förderung und Partizipation.