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Kinder- und Jugendförderung

Die Kinder- und Jugendförderung ist neben dem Schutz und der Partizipation eine der drei Säulen der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik. Art. 41 Abs. 1 Bst. g der Schweizerischen Bundesverfassung versteht unter Kinder- und Jugendförderung die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen ausserhalb von Schule und Familie. Kinder und Jugendliche werden dabei als Personen betrachtet, die es in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration zu unterstützen gilt.

Dabei geht es in der Kinder- und Jugendförderung nicht nur um eine finanzielle Förderung, sondern um die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, innerhalb derer junge Menschen gut leben und sich entfalten können. Als Zielgruppen der Kinder- und Jugendförderung bestimmt das Kinder- und Jugendförderungsgesetz junge Menschen vom Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Kinder- und Jugendförderung ist als öffentlicher Aufgaben- und Funktionsbereich definiert, die Hauptverantwortung liegt beim Kanton und den Gemeinden.

Die okaj zürich setzt sich für gelingende Aufwachsbedingungen von allen Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich ein. In der UN-Kinderrechtskonvention, die die Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert hat, ist festgehalten, dass jedes Kind der Welt ein Recht darauf hat, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden.

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